Leistungen

Neben Kassen-Leistungen erstellen wir Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und bieten Privatdienstleistungen an.

Leistungen von A bis Z

Alle mit * markierten Punkte, fallen unter Privatleistungen.

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  • Allergie (Desensibilisierung)
  • Atteste *
  • Beratung
  • Bestätigungen *
  • Blutabnahme in der Praxis
  • Blutdruckeinstellung
  • Chronische Wunden
  • Diabetes Beratung
  • EKG
  • Führerscheinuntersuchung *
  • Gesundenuntersuchung
  • Hausbesuche
  • Hilfsmittelversorgung
  • Hormontherapie
  • Impfberatung
  • Infiltration
  • Infusionstherapie
  • Lebensstilberatung
  • Kur – Rehaanträge
  • Marcoumareinstellung
  • Mutter-Kind-Passuntersuchung
  • Nahtentfernung
  • OP-Freigabe
  • Osteoporosebehandlung
  • Patientenverfügung *
  • Pflegegeldantrag, Pflegegeldgutachten *
  • Reisemedizin *
  • Schilddrüsenhormonüberwachung
  • Schmerztherapie
  • Schutzimpfung *
  • Sterbeverfügung *
  • SVS, minus 10% Untersuchung
  • Verbände
  • Verordnungen
  • Vorsorgeuntersuchung
  • Vorsorgevollmacht *
  • Wundmanagement
  • Zuweisungen

Patientenverfügung

(früher Patiententestament)

Ein wichtiger Schritt als Teil der Eigenvorsorge ist die Erstellung einer Patientenverfügung. Diese kann verbindlich – also mit Notariatsbeglaubigung – oder beachtlich erstellt werden.

Sie bestimmen selbst, wie weit medizinische Behandlung bei ihnen gehen darf!

Ich berate sie gerne in einem persönlichen Gespräch in privatem Rahmen und helfe ihnen beim Verfassen des Textes oder Ausfüllen des Formulars. Es kann gleichzeitig ein Hinweis zu einer Vorsorgevollmacht gegeben werden.

Meine Aufgabe als Arzt besteht auch darin, ihre Geschäftsfähigkeit zu bestätigen.

Vorsorgevollmacht

Wer wird wichtige Dinge für mich tun, wenn ich selber nicht mehr dazu in der Lage bin?

Diese Überlegung sollte regelmäßig angestellt und schriftlich festgehalten werden. Denn Ehepartner oder Kinder sind nicht automatisch vom Gesetzgeber dazu berechtigt.

Sie bestimmen selbst, wer über sie bestimmen darf und wer nicht!

Meine Aufgabe als Arzt besteht darin, ihre Geschäftsfähigkeit zu bestätigen. Ohne diese kann der beauftragte Notar ihre erstellte Vollmacht nicht abschließen.

Ich berate sie gerne in einem persönlichen Gespräch in privatem Rahmen und helfe ihnen beim Verfassen des Textes oder Ausfüllen des Formulars. Es kann gleichzeitig ein Hinweis zu einer Patientenverfügung gegeben werden.

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